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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Umweltstrafrecht

Aus dem Inhalt:

Strafrechtliche Normen können nicht zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes der Umwelt beitragen. Insoweit kommt ihnen nur eine flankierende und ergänzende Funktion zu den umweltrechtlichen Vorgaben des öffentlichen Rechts zu. Doch kann mittels strafrechtlicher Verbote der Druck, umweltrechtliche Vorgaben einzuhalten, verstärkt werden. Nicht zuletzt wegen der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit bei dem Thema Umwelt sind vermehrt strafrechtliche Verfahren eingeleitet und bekannt geworden. Dies betrifft auch und vor allem die unerlaubte Abfallbeseitigung. Und wegen der immer wieder bekannt gewordenen „Umweltskandale“ hat das Umweltstrafrecht in den letzten Jahren – bis hin zu der Novellierung im Januar 1998 – eine stetige Verschärfung erfahren.

Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei haben sich verstärkt in die Thematik des Umweltstrafrechts eingearbeitet. Von daher ist es gleichgültig, auf wessen Veranlassung hin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sei es die zuständige Überwachungsbehörde, die einen Verstoß beim Anlagenbetrieb feststellt, sei es ein Nachbar, der wegen einer tatsächlichen oder vermeintlichen unerlaubten Abfallentsorgung Anzeige erstattet, oder sei es ein Konkurrent, der sich durch eine Strafanzeige einen Vorteil verspricht. Zwar führen aufgrund der komplizierten und komplexen Lage des Umweltrechts nicht alle Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung. Der Zuwachs an erfaßten und abgeurteilten Umweltdelikten betrifft in vielen Fällen immer noch Alltagshandlungen. Das Verurteilungsrisiko für industriell verursachte Umweltbelastungen wird noch als relativ gering eingeschätzt. Doch schon allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann bereits zu erheblichen Risiken, bis hin zum Konkurs eines Unternehmens, führen.

Stede, Birgit (1999) „Umweltstrafrecht“
in: Birn, Helmut: „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der betrieblichen Praxis“, Kommentar, Loseblattsammlung (ab Ergänzungslieferung Januar 1999), WEKA Fachverlag für technische Führungskräfte, Augsburg

 
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©  1999-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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