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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Oktober 2014

Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm
Plastik-Einwegtüten
Umweltpolitik und Fracking
Duale Systeme und deren Finanzierung
DSD GmbH und Miteigentum an PPK
Kommunale Wirtschaftstätigkeit in der Abfallwirtschaft
Fishing for littering – eine wahre Erfolgsgeschichte

Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Ähnlich wie beim Plastikmüll in den Meeren und Binnengewässern, die die natürliche Flora und Fauna zerstören, geht es beim Phoshor zu. Das Thema wird in der Öffentlichkeit zwar noch nicht so heiß gekocht, ist aber brandheiß. Denn Phosphor ist ein elementarer, lebensnotwendiger Nährstoff, ohne den Pflanzen nicht wachsen können. Und wenn dieser knapp wird...

Doch in der Fachpresse können wir mittlerweile fast wöchentlich darüber lesen. Der Klärschlamm soll zwar – ebenfalls heiß umstritten – wegen der Schadstoffe und der Arzneimittelrückstände nicht mehr auf die Felder aufgebracht werden. Aber man braucht nun mal den Phosphor. So werden Forschungsprojekte in die Welt gerufen, über die untersucht werden soll, wie der Phosphor ökonomisch machbar aus der Asche gewonnen werden kann. Anstatt eine gesunde Ernährung mit möglichst wenig Medikamenten sicherzustellen, lebe der Forschergeist.

Plastik-Einwegtüten

Ebenfalls fast wöchentlich können wir die Diskussion über die Forderung nach dem Verbot von Plastik-Einwegtüten verfolgen. Mit der Begründung, durch ein Verbot könne die Verschmutzung der Weltmeere eingedämmt werden. Wie eine in Bayern oder NRW verwendete Plastiktüte in den indischen Ozean gelangt, bleibt allerdings schleierhaft.

Und ob durch dieses Verbot tatsächlich weniger Plastiktüten verbraucht werden? Der Verkauf von handlich vorgefertigten Mülltüten dürfte wohl eher sprunghaft ansteigen.

Umweltpolitik und Fracking

Ganz anders bei anderen, politisch unbedingt gewollten Themen. So etwa beim Streben nach einer möglichst autarken Energiegewinnung. Unser Bundeswirtschaftsminister und unsere Umweltministerin haben sich auf Regeln für das sogenannte unkonventionelle Fracking geeinigt. Das konventionelle Fracking, bei dem nur senkrecht und ohne Einsatz von Chemikalien gebohrt wird, ist sowieso schon seit Jahrzehnten zulässig und wird praktiziert.

„Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten“, heißt es in dem Eckpunktepapier, das u.a. der Presse vorgelegt wurde. Um eine Gefahr für die Wasserversorgung zu vermeiden, soll zudem jegliche Art von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen untersagt werden. Das Verbot könne auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden. Eine wissenschaftliche Erprobung der besonders in den USA angewandten Technologie solle es nur geben, wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährdet. Aber warum dann kein Einsatz in Wasserschutz- und Heilquellengebieten? Und warum dann nur unterhalb von 3.000 Metern?

Übrigens wurde dieses Eckpunktepapier am Tage des WM-Viertelfinales mit Deutschland vorgelegt. Ein guter Zeitpunkt für in der Öffentlichkeit skeptisch betrachtete Vorhaben.

Die Kenntnis darüber, was in 3.000 Meter Tiefe passiert und langsam wieder in höhere Schichten tritt, dürfte reichlich spärlich sein. Und die Firmen, die dieses Verfahren schon intensiv betreiben, wollen sowieso die Zusammensetzung ihrer Chemikalien auf Teufel komm raus nicht preisgeben. Aber man will sich dieser Technologie nicht verschließen. Ähnlich wie bei der Atomtechnologie, dem Atommüll und der Grube Asse. Und ähnlich wie beim Versatz von zum Teil als Sonderabfall eingestuften Abfällen in stillgelegten Stollen z.B. im Ruhrgebiet.

Duale Systeme und deren Finanzierung

Mit geballter Spannung durfte man auch verfolgen, ob die Dualen Systeme nun ihre Finanzierungslücke in den Griff bekommen oder nicht. Zwischendurch machte dann auch noch das Bundeskartellamt Schwierigkeiten. Zum guten Schluss kam die Nachricht dann aber doch: Die Finanzierungslücke sei geschlossen. Erstmal. Bis 2015. Derweil hat der Bundesgesetzgeber zeitgleich die 6. und die 7. Novelle zur Verpackungsverordnung erlassen, über die z.B. mehr Tranparenz vorgegeben werden soll.

Die kommunalen Vertreter reiben sich derweil die Hände, denn dieses Hickhack der Systembetreiber zeige zu offensichtlich, dass mit dem anstehenden Wertstoffgesetz alles wieder in die kommunalen Hände gehöre.

DSD GmbH und Miteigentum an PPK

Wie zuvor schon das Landgericht Ravensburg, so hat nun auch das Landgericht Hildesheim übrigens eine Klage der DSD GmbH abgewiesen, in der diese einen Miteigentumsanteil an den PPK-Fraktionen geltend gemacht hat, die in kommunalen Altpapiercontainern gesammelt werden. Ob das Landgericht sich der Argumentation angeschlossen hat, der Bürger wolle mit dem Einwurf seines Altpapiers in die Container das Eigentum an den Zweckverband übertragen, ist noch offen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ob sich der Bürger überhaupt eines Eigentumsübergangs bewusst ist, wagen wir allerdings zu bezweifeln.

Kommunale Wirtschaftstätigkeit in der Abfallwirtschaft

Doch auch die kommunalen wirtschaftlichen Aktivitäten in der Abfallwirtschaft bekommen ihr Fett weg. Diese seien dann angemessen, wenn ohne sie einem wichtigen öffentlichen Zweck nicht nachgekommen werden könne, so die Monopolkommission in ihrem im Juli veröffentlichten Bericht. Doch wurde festgestellt, dass Kommunen auch über diese Grenze hinaus tätig sind. Die Überdehnung der kommunalen Wirtschaftsaktivitäten könne aber zu Wettbewerbsverzerrungen und erheblichen finanziellen Risiken für die Bürger führen.

Daher schlägt die Monopolkommission vor, den Kommunen bestimmte zusätzliche Transparenzpflichten aufzuerlegen. Besonders geboten seien regelmäßige Veröffentlichungen z. B. der Profitabilitätskennziffern sowie der öffentlichen Wertschöpfung und eine Ausweisung der standardisierten Erlöse, um die Höhe der Gebühren zwischen den Kommunen vergleichen zu können.

In ein ähnliches Horn stößt der Bund der Steuerzahler, der die mangelnde Transparenz z.B. der Preise für die Behandlung des Restmülls beklagt. So sei eine „erschreckende Heimlichtuerei“ vonseiten der Abfallentsorger und der Kreise zu beklagen bei der Frage, was die Hausmüllentsorgung tatsächlich koste.

Fishing for littering – eine wahre Erfolgsgeschichte

Kommen wir zurück zur Vermüllung der Meere. Vor einigen Jahren schätzte man die Menge des Plastikmülls in den Ozeanen auf 100 Millionen Tonnen. Jährlich sollen über 6 Millionen Tonnen hinzukommen. Heute schätzt man immer noch 100 Millionen Tonnen. Mmh...?

Wir haben aber auch gute Meldungen. So dürfen z.B. Fischer an der Nord- und Ostseeküste Müll fischen und diesen sogar kostenfrei in den Häfen abgeben. Und siehe da: Im Jahr 2013 wurden dreieinhalb Tonnen Meeresmüll aus der Nordsee geholt. Aber damit noch nicht genug. Der gefischte Abfall wird untersucht auf Art, Herkunft und Verwertbarkeit. Wäre ja noch schöner, wenn das nicht ausgewertet würde. Und siehe da, der größte Anteil ist – na, was schon – Plastikmüll.

Zu guter Letzt wollen wir Ihnen eine Meldung nicht vorenthalten, die wir ausgesprochen sympathisch finden. Wie z.T. schon in Frankreich und in Belgien, werden in manchen ländlichen Gegenden Spaniens wieder Pferdekutschen zum Müllsammeln eingesetzt. Die kosten wesentlich weniger als moderne Müllfahrzeuge und halten besser. Es könnte doch so manches so einfach sein!

 
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©  2003-2014  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2014-11-01
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