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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Juli 2019

Entledigungswille
Containern
Sperrmülltage
Basler Übereinkommen
Exporte von Plastikmüll, …
… und neue Chancen durch die GewAbfV?
Entnahme aus Gemischen
Vollzug der GewAbfV
E-Mobilität
Verschließbare Abfallbehälter

Das mit dem Eigentum ist manchmal so eine Sache. Der eine hat’s. Vielleicht auch viel davon. Der andere hat nichts. Und das Eigentum ist geschützt. Davon hat der, der nichts hat, nicht wirklich etwas. Fast noch merkwürdiger mutet es an, wenn jemand sein Eigentum aufgeben will. Im Englischen spricht man von „to get rid of“, etwas loswerden wollen. Im Sprachgebrauch unseres KrWG heißt das Entledigungswille. Wann ein Entledigungswille angenommen wird, nun, darüber kann man allerdings trefflich streiten.

Entledigungswille

Normalerweise könnte man davon ausgehen, dass ein Entledigungswille vorliegt, wenn einer Dinge in die Mülltonne schmeißt. Das erst recht, wenn die Mülltonne zur Abholung auf die Straße gestellt wird.

Dies galt aber nicht für einen Künstler, der Zeichnungen, die er für misslungen hielt, zum Altpapier warf und zur Abholung auf die Straße stellte. Ein Vorbeigehender entdeckte die Zeichnungen und nahm sie an sich. Für so misslungen hielt er sie nicht. Doch prompt wurde er des Diebstahls angezeigt. Und verurteilt. Die Zeichnungen seien noch Eigentum des Künstlers.

Containern

Ähnlich das Unterstrafestellen des so genannten Containerns. Lebensmittel, die im Abfallcontainer eines Supermarktes landen, dürfen nicht entnommen werden. Auch wenn sie noch vollkommen genießbar sind. Und obwohl zurzeit so gut wie jedermann vehement die Lebensmittelverschwendung beklagt, konnten sich aktuell die Justizminister der Länder nicht darauf einigen, das ‚Containern’ zu legalisieren. Es bleibt also strafbar.

Doch auch andere Wege werden nicht vorgegeben. Wie etwa in Frankreich. Dort besteht für größere Supermärkte seit 2016 immerhin die Verpflichtung, nicht verkaufte Lebensmittel an Hilfsorganisationen abzugeben.

Sperrmülltage

Da erinnert man sich gerne an die gute alte Sperrmüllabfuhr. Stadtviertelweise gab es Sperrmülltage. Und viele strömten los und nahmen mit, was noch zu gebrauchen war. Ganze Hausstände wurden so eingerichtet. Das entsprach wahrlich der Wiederverwendung, der Abfallvermeidung.

Das Ganze gilt dann übrigens nicht als Diebstahl. Schließlich habe der ehemalige Eigentümer sein Eigentum an den Sachen aufgegeben. Die Sachen werden herrenlos, jedenfalls bis sie auf das Sammelfahrzeug verladen werden. Und manch einer freute sich sogar darüber, dass ein Anderer Dinge noch gebrauchen konnte, die für ihn keinen Nutzen mehr hatten.

Aber auch das haben die Kommunen umgestellt. In den meisten Städten darf man seinen Sperrmüll nun individuell zur Abholung anmelden. Und stets wird darauf hingewiesen, dass man diesen bloß nicht zu früh rausstellen soll. Denn dann könnte der ja durchwühlt, es könnte noch Brauchbares herausgeklaubt werden.

Basler Übereinkommen

Aktuell haben die Vertragsstaaten des Basler Übereinkommens, also dem internationalen Vertrag, der die Zulässigkeit von Müllexporten regelt, einen Beschluss zu Plastikabfall getroffen. Ab 2021 soll nur noch die Verbringung sortenreiner Kunststoffe sowie so gut wie störstofffreie Mischungen aus PP, PE und PET ohne Notifizierung möglich sein. Die Abfallverbringungsverordnung soll entsprechend angepasst werden.

Manche Verbände sehen dies kritisch – die Notifizierungspflicht würde quasi ein Exportverbot bedeuten. Aber wurden nicht genügend gemischte Kunststoffe, die alles andere als recyclingfähig sind, aus den Industrieländern nach Asien exportiert?

Exporte von Plastikmüll, …

Nach China haben weitere asiatische Staaten den Markt dicht gemacht für Importe von solchen Gemischen. Die gemischten Kunststofffraktionen stammen, wie Ermittlungen von Umweltorganisationen ergaben, auch aus Deutschland. Deutschland sei sogar der viertgrößte Exporteur nach Malaysia. Und unter den Abfällen wurden auch Verkaufsverpackungen bekannter Supermarktketten gefunden. Wobei die dualen Systeme selbstverständlich keine Exporte veranlasst haben!

Nun, nachdem diese Wege mehr und mehr verschlossen sind, türmt sich der Plastikmüll bei deutschen Entsorgern. Selbst die, die viele Jahre in thermische Verwertungsanlagen oder Ersatzbrennstoffe liefern konnten, bleiben auf ihren Bergen sitzen. Die Anlagen sind mehr als ausgelastet. Hinzu kommt, dass manch eine Anlage zwischenzeitlich in Revision war.

Ein Problem allein der privaten Entsorgungswirtschaft? Im Endeffekt wohl kaum. Denn wenn tatsächlich keine Verwertungswege für den Plastikmüll bestehen oder gefunden werden, wird dieser zu Beseitigungsabfall. Er wird überlassungspflichtig. Da könnte durchaus ein gewaltiges Problem auch auf die kommunalen Entsorger zurollen...

… und neue Chancen durch die GewAbfV?

Ist die GewAbfV, über die das Recycling gefördert werden soll, nun der Rettungsanker? Bekannt ist, dass die in den Recyclinganlagen gewonnene Recyclate noch auf erhebliche Akzeptanzprobleme stoßen. Und Hand auf’s Herz: Stehen für stark verunreinigte, gemischte Kunststoffabfälle tatsächlich ausreichend geeignete Recyclinganlagen zur Verfügung?

Nein, die Entsorger, bei denen zurzeit die Plastikabfälle lagern, werden auch weiterhin ihre Absatzschwierigkeiten haben. Immerhin wurde aktuell ermittelt, dass selbst bei ambitionierter Recyclingquote europaweit bis zu 40 Mio. Tonnen Verbrennungskapazitäten fehlen. Aber ein Ende der Kunststoffproduktion, der Verpackungen, ist nicht in Sicht.

Entnahme aus Gemischen

Dagegen ist die Entnahme von tatsächlich noch recycelbaren Fraktionen in einem Zwischenlager nach den Vollzugshinweisen der LAGA nicht zulässig. Hierdurch würden die Gemische von ihren werthaltigen Bestandteilen beraubt. Doch die gehören den Vorbehandlungsanlagen.

Andernfalls müsste das Zwischenlager selbst Teil der Vorbehandlungskaskade sein. Bagger- / Handsortierung ist als erster Schritt der Vorbehandlung durchaus anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Anlage als Behandlungsanlage zugelassen ist. Und die Sortier- und Recyclingquoten müssen ermittelt werden.

Immerhin hat die LAGA insoweit zugestanden, dass sich der Erstbehandler bzgl. dieser Pflichten auch Dritter bedienen kann, sodass der Betreiber einer nachgeschalteten Behandlungsanlage mit der Ermittlung der Sortier- und Recyclingquoten beauftragt werden kann.

Der Vollzug der GewAbfV

wird von vielen Verbänden ohnehin angemahnt. Als ob das wirklich möglich wäre. Bei geschätzten ca. 700.000 Gewerbebetrieben bundesweit.

Es bleibt zu befürchten, dass dann, aber auch nur dann, wenn ein Unternehmen ohnehin ins Visier der behördliche Kontrolle gerät, auch ganz genau geprüft wird, ob und wie die Vorgaben der GewAbfV umgesetzt werden.

E-Mobilität

wird heute großgeschrieben. Die Luft in den Großstädten soll sauberer werden. Und hierfür sollen Lithium-Batterien am Besten sein. Nur, dass die Gewinnung von Lithium mit erheblichen Umweltschäden verbunden ist. Ganze Lebensräume werden zerstört. Aber das ist weit weg. Und für die Herstellung dieser Batterien werden enorme Mengen an Energie benötigt. Aber auch das ist weit weg.

Doch auch die Entsorgung stellt schon jetzt ein gewaltiges Problem dar. Denn diese Batterien brennen gerne mal. Und wenn sie brennen, dann brennen sie. Herkömmliche Löschmittel haben da keine Chance. Wie viele Großbrände in Recyclingfirmen werden bereits jetzt auf Lithium-Batterien zurückgeführt?

Aber man will die E-Mobilität. Der erste Schritt soll getan sein, so sinngemäß unsere Umweltministerin. Den Rest wird unsere Entsorgungswirtschaft schon richten. Wie bei der Flut von Plastikmüll.

Verschließbare Abfallbehälter

Zurück zum Entledigungswillen. Manch eine Kommune stellt heute verschließbare Abfalltonnen zur Verfügung. Nicht, weil der Bürger seinen Müll vielleicht doch behalten will, also gar keinen Entledigungswillen hat. Nein, die, die sich eines Schlosses bedienen, wollen sicher gehen, dass bloß kein anderer etwas in die Tonne wirft! Einer, der einfach etwas nur loswerden will…

 
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©  2003-2019  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2019-07-11
Abfalltonne