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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Februar 2009

Das Vermischungsverbot von Abfällen
Getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen
Entsorgung von Hausmüll mit Leichtverpackungen
Sinkende Rohstoffpreise und der Kampf ums Altpapier
Kunst durch Abfall
EU-Abfallrahmenrichtlinie
Versenken von Steinen in der Nordsee und andere Entsorgungswege

Das Vermischungsverbot von Abfällen

Ein Gerücht geht um, und das schon seit langem und unverdrossen: Es nennt sich: „Das Vermischungsverbot von Abfällen“. Fragt sich nur: Wo steht das? Sicher, es gibt bestimmte Vermischungsverbote. So zum Beispiel nach der brandneu erlassenen europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Danach sollen gefährliche Abfälle grundsätzlich nicht vermischt werden, wobei auch hier Ausnahmen beispielsweise für entsprechend genehmigte Anlagen bestehen. Das ist übrigens nicht neu, sondern entspricht der bisherigen Richtlinie über gefährliche Abfälle.

Oder nach der Gewerbeabfallverordnung, nach der bestimmte Abfallarten getrennt zu halten sind, wobei aber gleichzeitig Ausnahmen für gemeinsam gesammelte Fraktionen, die einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden, bestehen. Oder nach der Verpackungsverordnung. Ja, einige Vermischungsverbote gibt es. Aber ein generelles Vermischungsverbot? Zwar lesen wir das so immer wieder in Stellungnahmen von manchen Umweltbehörden, selbst von manchen Landesumweltämtern. Nur, es mangelt an der rechtlichen Grundlage. Und seien wir mal ehrlich: Erscheint ein solches generelles Vermischungsverbot aus ökologischen Gründen wirklich sinnvoll? Kommt es nicht letztlich sehr darauf an, was mit den Abfällen geschehen soll? Und wenn ein gemeinsamer zugelassener Entsorgungsweg besteht, warum sollen die Abfälle dann nicht vermischt werden? Für manche Verwertungswege sind sogar nur bestimmte homogen gemischte Abfallfraktionen geeignet.

Ähnlich hat übrigens der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung von Dezember 2008 argumentiert. Hier ging es um die Frage, ob Abfälle an der Anfallstelle stets getrennt werden müssen oder auch vermischt zur Entsorgung bereitgestellt werden dürfen. Nur dann, wenn es aus Gründen der umwelt- und gesundheitsschützenden Entsorgung erforderlich ist, Abfälle am Entstehungsort getrennt zu lagern, sind die Mitgliedstaaten gehalten, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Ohne solche Vorschriften – und allein auf Grundlage irgendeines Wunschdenkens – geht es hiernach also auch nicht.

Getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen

Auch nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sind Verpackungsabfälle weiterhin und grundsätzlich getrennt zu erfassen. Allerdings erlaubt die neue Verpackungsverordnung nun auch die so genannte gelbe Tonne plus. Danach können auch Abfälle, die Nicht-Verpackungsabfälle sind, aber aus gleichen Materialien bestehen, mit Verpackungsabfällen gemeinsam entsorgt werden. Voraussetzung ist ein Zusammenwirken mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Das stärkt durchaus die Stellung der Dualen Systeme.

Was ist aber, wenn ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger – wie etwa die Stadt Kassel – beschließt, die Abfälle gemeinsam zu erfassen, lediglich getrennt nach trockenen und nassen Fraktionen. Da weiß der bislang und noch führende DSD-Entsorger, dass das in eine Sackgasse führen muss. Ohne die Auswertung dieses Versuches abzuwarten. Dass konkurrierende Systeme zum DSD gerne madig gemacht werden, wissen wir ja schon vom Trockenstabilatverfahren.

Entsorgung von Hausmüll mit Leichtverpackungen

Einer Pressenotiz konnten wir jedoch entnehmen, die Entsorgung von Hausmüll gemeinsam mit Leichtverpackungen sei derzeit unwirtschaftlich. Dem Ergebnis einer Studie zufolge verteuere die gemeinsame Erfassung und Sortierung von Hausmüll und LVP die Entsorgungskosten. Pro Bürger um 2 € pro Jahr. Um die zu sparen, nimmt man doch gerne den täglichen Aufwand der getrennten Sammelei und die vielen Abfallbehälter im Haushalt in Kauf!

Sinkende Rohstoffpreise und der Kampf ums Altpapier

Die Sekundärrohstoffpreise purzeln gewaltig und so auch der Preis für das Altpapier. Interessant erscheint uns angesichts dieser Entwicklung immer noch die Argumentation so mancher Kommune, dass die Altpapierentsorgung nicht in private Hände gelangen dürfe, da ansonsten die Bürger mit höheren Entsorgungsgebühren rechnen müssten. Auch wenn wir alles andere als parteilich sein wollen, so stellt sich für uns in diesem Zusammenhang doch die Frage, wie die Kommunen den Ausfall der Erlöse aus der Altpapierverwertung verrechnen. Doch nicht etwa durch Gebührenerhöhungen?

Kunst durch Abfall

Warum sinken die Rohstoffpreise eigentlich angesichts dessen, dass man mit Abfall soviel anfangen kann. Man kann Krippen damit bauen, Weihnachtsbäume schmücken und sonstige Kunstwerke bauen, wie wir diversen Pressemitteilungen entnehmen konnten. Der künstlerischen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Warum steigen dann nicht auch die Preise, wie auf dem Kunstmarkt? Ob diese Werke allerdings hübsch anzuschauen ist, steht auf einem anderen Blatt. Daher wurden – zum Teil aus pietistischen Gründen – solche Kunstwerke auch wieder verboten bzw. deren Entfernung von öffentlichen Plätzen beschlossen.

Über die künftigen Anforderungen nach der neuen

EU-Abfallrahmenrichtlinie

die am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten ist und binnen 2 Jahren von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen ist, hatten wir ja bereits berichtet: Über die 5-Stufen-Hierachie, die Energieeffizienzformel, die Versuche zur Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall etc. Ansonsten kommt uns die Richtlinie eher wie eine Beschäftigungsmaßnahme vor: Neben den Abfallwirtschaftsplänen sind nun zum Beispiel auch Abfallvermeidungspläne zu erstellen, wobei die Mitgliedstaaten zusammenwirken sollen. Wir erlauben uns, Zweifel daran zu hegen, ob über solche Abfallvermeidungsprogramme wirklich weniger Abfall produziert wird. Aber sie schaffen Arbeit!

Versenken von Steinen in der Nordsee und andere Entsorgungswege

Das Versenken von Felsblöcken in der Nordsee ist verboten. Auch wenn die Steine durch die Umweltorganisation Greenpeace versenkt werden. Auch dann, wenn eine Umweltgefährdung in keiner Weise absehbar ist. Und auch dann, wenn hierdurch bestehende natürliche Riffe vergrößert werden sollen und sich Blumentiere, Wasserpflanzen, Schweinswale, Seehunde, Kegelrobben und Seevögel verstärkt ansiedeln können. Und schließlich auch dann, wenn das Bundesamt für Naturschutz erklärt, es würde zum Aufbau von Riffen vermutlich ähnlich vorgehen.

Das Verbot wurde zügig ausgesprochen. Ganz im Gegensatz zur Bergung von ungefähr 90 Tonnen Giftgasgranaten, die 1949 vor Helgoland versenkt wurden und dort erst einmal in der Versenkung verschwanden. Zwar ist die Gefahr, dass die Gifte aufgrund von Korrosion austreten, seit langem bekannt. Doch das Problem wurde vertagt. Für wie lange?

Ähnlich wie bei der Grube Asse, in der schwach- bis mittelstark radioaktiver Abfall gelagert wird. Ein Salzstock, der als absolut sicher galt. Ca. 12.000 l Wasser fließen täglich in den Salzstock. Das Phänomen, dass dieser Salzstock unter Wasser steht, ist seit Jahren bekannt. Und wurde jahrelange verschwiegen.

Aber der Aufbau von Riffen muss verboten werden! Die Fischerei sowie der Abbau von Sand und Kies könnten darunter leiden.

Wir sehen: Es toben die kleineren und größeren Widersprüche, und auch im Abfallrecht müssen wir mit denen leben und sie durchkämpfen. Zur Bewältigung der Anforderungen und eben dieser kleineren und größeren Widersprüche stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 
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©  2003-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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