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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter April 2009

Entbürokratisierung im Umweltrecht
Klarheiten und Unklarheiten: EuGH-Urteile zum Abfallrecht
Abwrackprämie und Hartz IV-Empfänger
Kriminaltango: Kriminelle Auswüchse bei der Entsorgung
Getrenntsammeln und Sammelcontainer
Ordnungsgemäße Entsorgung von Asbestzement

Entbürokratisierung

Vom Wunsch nach Entbürokratisierung sind viele beseelt. Tatsächlich wächst der Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand langsam ins Unermessliche. Letztlich zählt nicht, was man wie, und sei es mit Abfällen, tatsächlich macht, sondern dass Dokumente vorgelegt werden können, nach denen alles seinen korrekten Weg gegangen ist. Manch einen freut es, das Projekt ‚Umweltgesetzbuch‘ wieder einmal – wie schon seit etwa 20 Jahren – scheitern zu sehen. Denn mit den vorgesehenen Vorgaben war eine weitere Verkomplizierung der umweltrechtlichen Verfahren zu befürchten.

Auch die EU-Kommission hegt den Wunsch nach Entbürokratisierung. So wurde eine Arbeitsgruppe zum Abbau der Bürokratie gegründet. Deren Leiter ist Edmund Stoiber. Der hat als früherer Ministerpräsident Bayerns auch schon Entbürokratisierung betrieben. Unter seiner Herrschaft wurde ein ministerieller Beschluss herausgegeben, nach dem Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen fortan private Gutachter beauftragen sollten, die die Anlagen überwachen. Darüber sollten 28 Technikerstellen in den Umweltbehörden gestrichen werden. Wie aber sollen die Behördenvertreter den Anlagenbetrieb beurteilen, wenn der praktische Bezug mangels eigener Überwachungstätigkeit nicht mehr gegeben ist? Kosten für das Verwaltungspersonal senken bedeutet zudem höhere Kosten für die Unternehmen, die zusätzliche Gutachter beauftragen sollten. So haben sich gleich mehrere Firmen gegen entsprechende Anordnungen, einen privaten Gutachter zur Überwachung der Anlage zu beauftragen, verwehrt, und haben von den Gerichten Recht bekommen. Zunächst von drei erstinstanzlichen und schließlich vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof höchstpersönlich. Der erkannte, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz schlicht und einfach nichts für solche Anordnungen hergibt. Ob die 28 Technikerstellen in den bayerischen Umweltbehörden damit gerettet sind?

Klarheiten und Unklarheiten

Was nicht alles geregelt wird. Es gibt eine ‚Feuerzeugverordnung‘. Die braucht es unbedingt und der Leser weiß sofort, um was sich diese Verordnung dreht. Und es gibt beispielsweise auch eine ‚Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung‘. Da weiß der Verordnungsgeber wahrscheinlich selbst nicht mehr, um was es eigentlich geht.

Eine schön-klare Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof getroffen, indem er erkannt hat, dass der Begriff Abfall im Sinne der Abfallverbrennungsrichtlinie keine gasförmigen Stoffe erfasst. Die Klarheit verwundert nicht, denn gasförmige Stoffe sind bereits von der grundlegenden Abfalldefinition der Abfallrahmenrichtlinie ausgenommen.

Klar erscheint auch die Entscheidung des EuGH, wonach verschiedene grün-gelistete Abfälle, die vermischt wurden, nicht ohne Notifizierung grenzüberschreitend verbracht werden dürfen. Vermeintlich klar: Denn die EU-Kommission vertrat zunächst die Gegenauffassung. Schafft das Rechtsklarheit? Die soll nun darüber geschaffen werden, dass ein bestehender, aber noch leerer Anhang zur Abfallverbringungsverordnung gefüllt werden soll: Mit bestimmten Mischungen grüner Abfälle, die dann auch ohne Notifizierung verbracht werden dürfen.

Abwrackprämie und Hartz IV-Empfänger

Heftig tobte der Streit, ob Hartz IV-Empfänger die Abwrackprämie beanspruchen dürfen oder nicht. Dabei wäre doch alles so einfach: Die Prämie sollte vorrangig – oder ausschließlich? – Hartz IV-Empfängern gewährt werden. Die wird dann als Einnahme verbucht, sodass sie vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen werden kann. Und so fließt das Geld letztlich über die Sozialkassen wieder an den Staat zurück, der damit ein weiteres milliardenschweres Konjunkturprogramm in die Welt setzen kann. Wie wäre es zum Beispiel mit Zuschüssen für Babynahrung, die dann vom Kindergeld abgezogen werden. Aber halt, die Babynahrungsindustrie dürfte kaum die national-wirtschaftliche Bedeutung haben wie die Autoindustrie.

Kriminaltango

Beim Wort Abfallentsorgung denken viele gleich an kriminelle Machenschaften. Die es vereinzelt sicherlich gibt, so wie in jeder anderen Branche auch. Was sich aber um die Abfallwirtschaft herum abspielt …

Diebstahl

Der Metallklau war ein beliebter Sport zu Hochpreiszeiten. Der hat nun kräftig nachgelassen. Wir wollen ganz sicher nicht zum Diebstahl anstiften, doch manch ein Betreiber eines Überseehafens würde sich zurzeit sicherlich freuen, wenn der eine oder andere Container vom Lagerplatz verschwinden würde. Trotzdem werden Diebe verurteilt, zum Teil sogar zu Haftstrafen ohne Bewährung.

Mord und Totschlag

Doch das kriminelle Drama geht noch weiter. Bis hin zu Mord und Totschlag. So wurden nach langjährigem Streit in einer Kleingartensiedlung über die Entsorgung von Gartenabfällen gleich drei Kontrahenten von einem Rentner erschlagen. Vom Wahn der Getrenntsammelei zum Wahnsinn des tätlichen Übergriffs. Überhaupt scheint das

Getrenntsammeln…

der Deutschen liebstes Kind geworden zu sein. In südlichen europäischen Ländern sind und bleiben die Cafés die sozialen Treffpunkte, in Deutschland werden dies, so scheint es, mehr und mehr die Wertstoffhöfe. Doch misstrauen die Kommunen der Entsorgungsdisziplin ihrer Bürger. Personen- und Datenschutz hin oder her: Zuweilen werden mittlerweile selbst die Wertstoffhöfe videoüberwacht. Mit dem schönen Ergebnis für den kommunalen Haushalt, massenweise Bußgelder einzufordern. Wie recht doch die Kommunen mit ihrem Misstrauen haben!

… und Sammelcontainer

Wer sich allerdings am Aufstellen der Sammelcontainer beteiligen darf, ist noch lange nicht raus. So wollte ein Unternehmen Altkleidercontainer aufstellen. Dies wurde ihm untersagt mit der Begründung, Wertstoffcontainer seien ‚die größten mobilen Möblierungselemente‘ des öffentlichen Raums und beeinträchtigten daher das Ort- und Landschaftsbild. Wie schön formuliert. Die Container sollten übrigens auf Wertstoffhöfen platziert werden. Das Gericht verwarf die Begründung, gab aber der betreffenden Stadt im Ergebnis trotzdem Recht. Um die Wartung und Entsorgung sicherzustellen und damit effektiv gegen die auf den Wertstoffhöfen auftretenden Verschmutzungen vorgehen zu können, durfte das Aufstellen der Altkleidercontainer untersagt werden. Das Umfeld von Altkleidercontainern ist ja auch wirklich immer dermaßen verdreckt. Ganz im Gegensatz zu manchen Deponien, auf denen

Asbestzement

entsorgt wird oder entsorgt werden sollte. So hat das niedersächsische OVG tatsächlich eine eigentlich nahe liegende und letztlich vernünftige Entscheidung getroffen. Danach darf Asbest nicht in loser Schüttung auf einer Deponie angeliefert und verkippt werden. Das ergibt sich eigentlich schon aus den einschlägigen technischen Regeln und Merkblättern. Doch manche Planfeststellungsbehörde ist halt doch etwas großzügiger.

Auch wenn Sie selbst mit allzu großzügigen Auslegungen nicht rechnen sollten, stehen wir Ihnen für den möglichst sicheren Umgang mit den Rechtsvorschriften gerne zur Verfügung.

 
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©  2003-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
Abfalltonne