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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Juli 2013

Abfallvermeidung
Abfallvermeidung und Lebensmittel
Abfallvermeidung und Altkleider
Recycling und gewerbliche Sammlung
Aktuell: OVG Münster zu gewerblichen Sammlungen und unzulässigem Eingriff in Grundrechte
Phosphor-Recycling
Kunststoff-Recycling
Blinklicht für gewerbliche Müllfahrzeuge?

Abfallvermeidung

Als oberstes Ziel der Abfallpolitik gilt – und galt auch schon früher – die Abfallvermeidung. Einer aktuell veröffentlichen Statistik können wir jedoch entnehmen, dass die Abfallmengen jedenfalls im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen sind.

Nach dem neuen Gesetz, das insoweit dem EU-Recht entspricht, sind Abfallvermeidungsprogramme zu erarbeiten. Und ein solches hat die Bundesregierung nun vorgelegt. Naturschutzverbände kritisieren, dieses Programm bliebe hinter den Erwartungen zurück und habe keine Verbindlichkeit. Dass das Programm keine Verbindlichkeit hat, liegt allerdings in der Natur der Sache. Programme haben nun einmal keine Verbindlichkeit.

Und, na klar, es bleibt hinter den Erwartungen von manch einem zurück. Denn wirkliche Maßgaben an die Produktion, über die Abfälle vermieden werden könnten, will man nicht wirklich vorgeben. So stimmte der Bundestag erst kürzlich gegen Vorgaben, über die eine Mindestnutzungsdauer von technischen Geräten geregelt werden sollte. Doch nicht nur modebewusste Jugendliche wollen beim neuesten Schrei der technischen Möglichkeiten immer mithalten können. Und der Industrie ist das gerade Recht!

Dabei könnte dem Umweltschutz gleich in doppelter Hinsicht gedient werden. Wenn bei der Produktion – nicht nur von elektrischen Geräten – die längere Lebensdauer der Produkte im Mittelpunkt stehen würde, würde dies den Anfall von Abfall mindern und gleichzeitig könnte Energie eingespart werden.

Apropos Energieeinsparung: Viel Energie wird auch dafür benötigt, um bestimmte Produkte länger vermarkten zu können. So z.B. inländischen Spargel, der, schon im März geerntet, von beheizten Feldern stammt.

Abfallvermeidung und Lebensmittel

Angesichts des immensen Anfalls an Lebensmitteln, die als Abfall enden, wird zurzeit auch wieder die „Schweinesuppe“ diskutiert. Lebensmittelreste aus Gaststätten, Kantinen etc. könnten doch wieder als Schweinefutter eingesetzt werden. Diese Suppe gilt als hochwertiges Futter – und Lebensmittelreste wurde schließlich hunderte Jahre lang an Schweine verfüttert.

Das Ganze beinhalte aber seuchenhygienische Probleme. So wurde die letzte Maul- und Klauenseuche eben auf die Schweinesuppe zurückgeführt. Und so wurde diese Art der Verfütterung im Jahre 2006 europaweit verboten. Anstatt entsprechende seuchenhygienische Kontrollen einzuführen und auch tatsächlich zu kontrollieren. Dafür werden nun immense Mengen an Kraftfutter eingeführt. „Es hört sich auf den ersten Blick etwas seltsam an, aber alle Kraftfutterimporte, die wir haben, sind nichts anderes als ein Import von Flächen aus Argentinien. Unsere Kühe grasen am La Plata“, so Klaus Töpfer auf der „Bodenkonferenz“ Ende letzten Jahres. Das ist ökologisch sinnvoll und nutzt der menschlichen Gesundheit! Und wenn das Soja dann noch genmanipuliert ist …

Abfallvermeidung und Altkleider

Ähnlich wie beim Altpapier verläuft der aktuell entbrannte Kampf um Altkleider. Viele Kommunen versuchen, die Altkleiderbestände unter ihr Regime zu bekommen. Manche Stadt stiftet sogar ihre Bürger an, „wild“ aufgestellte Altkleidercontainer zu melden. Begründet wird dies mit unzulässig aufgestellten Containern, für die keine Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums vorliege, oder mit Müllablagerungen, die um diese Container herum verstreut seien.

Eine Stadt erklärte dabei ihre Bürger, wie solche „wild“ aufgestellten Container zu erkennen seien: Regelmäßig sei nur eine Handynummer angegeben. Offenbar findet man die wilden Müllablagerungen auch bei den „legal“ aufgestellten Containern vor.

Dabei stellt sich die prinzipielle Frage: Sind Altkleider überhaupt Abfall? Denn nach einer neueren Erhebung wollen die meisten Bürger ihre Altkleider gar nicht „entsorgen“, sondern zum Zwecke der weiteren Verwendung abgeben. Also haben die Meisten gar keinen Entledigungswillen. Diese Einschätzung widerspricht aber gänzlich den kommunalen Interessen. Denn dann könnten sie ja gar keine Überlassungspflicht geltend machen.

Recycling und gewerbliche Sammlung

An zweiter Stelle in der abfallrechtlichen Hierarchie steht die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Und dann kommt schon das Recycling. Das oftmals von kleinen und mittelständischen Firmen aufgebaut und etabliert wurde. ‚Geschaffen werde ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft‘, so wiederum unser früherer Bundesumweltminister. Was den ‚fairen Ausgleich‘ betrifft, so bemüht sich zurzeit manch ein Gericht, diesen angesichts der gesetzlichen Vorgaben irgendwie noch zu retten. Denn mit dem neuen Gesetz hat der Kampf vor allem um Altkleider und Metallschrott eine ganz neue Dimension erhalten.

Aktuell: OVG Münster zu gewerblichen Sammlungen und unzulässigem Eingriff in Grundrechte

Über den bunten Strauß an Entscheidungen, alle das Thema gewerbliche Sammlung betreffend, hatten wir beim letzten Mal berichtet. Und wir werden darauf zurückkommen. Hier aber eine aktuelle Meldung, die Anlass zu Hoffnung gibt: Mit gleich 4 Entscheidungen vom 19. Juli 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedenfalls im Eilverfahren gewerblichen Sammlern, die sich gegen Untersagungsverfügungen gewehrt haben, Recht gegeben. Zum einen sei die Europarechtskonformität der einschlägigen Bestimmungen des KrWG fraglich; dies könne aber nicht im Eilverfahren entschieden werden. Zum anderen beinhalten Untersagungsverfügungen einen Eingriff in Grundrechte – hier die Berufsfreiheit und das Eigentum. An solche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter seien aber hohe Hürden aufzustellen, um deren Rechtmäßigkeit zu begründen.

Angesichts der Vielzahl der unterschiedlichsten Untersagungsverfügungen mit den unterschiedlichsten Begründungen bleibt nur zu hoffen, dass mit dieser Entscheidung neue Maßstäbe gesetzt werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Phosphor-Recycling

Seit vielen Jahren herrscht die Diskussion um die Klärschlammverwertung. Darf dieser künftig noch auf Feldern aufgebracht werden oder nicht? Eigentlich der natürliche Kreislauf! Klärschlamm war lange Zeit das Düngemittel. Aber die Inhaltsstoffe haben sich geändert. Medikamentenrückstände, Rückstände aus chemischen Lebensmittelzusätzen. Rückstände aus gewerblichen Einleitungen. Als besonders problematisch werden die langkettigen organischen Verbindungen eingeschätzt. Ist unsere Ernährung und Gesundheitssorge wirklich so gesund angesichts dieser Befunde?

Andererseits ist im Klärschlamm Phosphor enthalten. Und Phosphor ist, wie Wasser und Luft, lebenswichtig. Für alles Leben. Und es wird knapp. Also die Forderung von Fachleuten: Soll Klärschlamm verbrannt werden, so möglichst in der Monoverbrennung, damit Phosphor wieder rückgewonnen werden kann.

So nahmen wir eine Pressenotiz zur Kenntnis, dass ausgerechnet einer der größten Klärwerksbetreiber seinen Klärschlamm künftig voraussichtlich in einer MVA mitverbrennen will. Mit etwas Erstaunen und dann aber auch wieder nicht. Vielleicht fällt dort gar nicht so viel Phosphor an? Denn das dort gereinigte Abwasser besteht immer noch zu großen Teilen aus Industrieabwasser. Erstaunlich bleibt da nur, dass bis vor gar nicht so vielen Jahren eben dieser Klärschlamm noch auf Feldern aufgebracht wurde.

Kunststoff-Recycling

Kommen wir zurück zum Recycling und dem Vorrang vor der sonstigen Verwertung und Beseitigung. Das Kunststoffrecycling müsse gestärkt werden, so mancher Verband. Statt dessen würden aber Betreiber von MVAs diese Fraktionen zu Dumpingpreisen an sich ziehen, um ihre Anlagen auszulasten. Durch die grundsätzliche gesetzliche Gleichstellung der thermischen Verwertung mit dem Recycling, wenn ein Heizwert von 11.000 kJ/kg vorliegt, ist jedoch auch dieser Kampf um Materialfraktionen dem Gesetzgeber zu verdanken.

So ziehen Verbände und Kommunen sehr unterschiedliche Bilanzen zum einjährigen Jubiläum des KrWG. Wen wundert’s. Und angesichts der konträren Positionen werden die Grabenkämpfe so bald wohl nicht enden.

Blinklicht für gewerbliche Müllfahrzeuge?

Zu guter Letzt möchten wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwähnen. Nur Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Dritten dürfen mit einem gelben (Warn-) Blinklicht ausgerüstet werden. Bei Fahrzeugen für sonstige gewerbliche Sammlungen entstünden hingegen keine entsprechenden „müllabfuhrtypischen“ Gefahren. Dass da bloß keiner unter die Räder kommt!

 
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©  2003-2013  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2013-07-30
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