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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Januar 2018

(Un)Tätigkeit?
Die StoffstrombilanzV
Wünsche an die künftige Abfallpolitik
Stärkung des Recyclings von Kunstoffen…
… und Elektroaltgeräte
Einstufung von Abfällen
MantelV…
… und Entsorgungsnotstand für mineralische Abfälle
GewAbfV
Es geht weiter!

Es ist fast so, als wären wir noch in der wohlverdienten Winterpause, die eigentlich schon längst wieder vorbei ist. Eine Pause. Dank der der sich hinziehenden neuen Regierungsbildung. Dank der sich vorher hinziehenden Sondierungsgespräche. So ruht die Arbeit des Gesetzgebers, neue Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe, die zu studieren wären, werden nicht vorgelegt. Aber Vorsicht! Eine wirkliche Pause? Es ist eben nur fast so, als wären wir noch in der wohlverdienten Winterpause.

(Un)Tätigkeit?

Denn so untätig, wie es scheint, ist die momentane kommissarische Regierung nun auch wieder nicht. Der Verlängerung des Einsatzes von Glyphosat wurde zugestimmt. Egal, ob dieses Unkrautvernichtungsmittel, in großen Mengen verwendet, sämtliche Flora und Fauna zerstört, ausgenommen die künstlich erzeugten, gentechnisch veränderten Pflanzen. Aber wo kämen wir sonst hin: Ein deutscher Chemiekonzern will Monsanto, den Hersteller von „Roundup“, übernehmen. Wie könnte man dieses Mittel dann infrage stellen?

Oder nehmen wir den Klimaschutzgipfel. Wie praktisch, dass Deutschland wegen der noch nicht installierten neuen Regierung keine konkreten Ziele benennen konnte. So kann der größte Energiekonzern Deutschlands weiter Braunkohle abbauen und verfeuern. Billigkohle z.B. aus Kolumbien kann in den Kraftwerken eingesetzt werden. Deutschland, der Klimaweltmeister? In dieser Bilanz liegt Deutschland im Mittelfeld – noch hinter Brasilien und Marokko.

Die StoffstrombilanzV

Eine Verordnung hat allerdings – ohne die neue Bundesregierung abzuwarten – den Bundesrat passiert. Die Stoffstrombilanzverordnung, die das neue Düngemittelrecht konkretisiert. Danach können – so die Einschätzung in Fachkreisen – Großbetriebe im Zweifel noch mehr düngen als bisher. Denn mit den vorgesehenen Zu- und Abschlagsfaktoren könne der Einsatz von Düngemitteln schöngerechnet werden. Da freut sich das Nitrat im Grundwasser!

Wünsche an die künftige Abfallpolitik

Derweil werden bzgl. der Abfallwirtschaft von den Verbänden und Kommunen die Wünsche vorgetragen, die von der neuen Regierung erhofft werden. So fordern die Verbände, fast selbstredend, mehr Wettbewerb und das Ende des Umsatzsteuerprivilegs der Kommunen.

Manche fordern, der Kreislaufwirtschaft müsse auf Bundesebene eine höhere Bedeutung zukommen. Dasselbe gelte für die Zielsetzung der Abfallvermeidung und des Abbaus der Überproduktion. Andere wiederum fordern eine Gesetzgebung, die tatsächlich handhabbar und vollzugsfähig ist. Und manch einer erinnert sich an das Wertstoffgesetz, das doch nochmal aufgerollt werden könne.

Stärkung des Recyclings von Kunstoffen…

Eine Stärkung des Recyclings wird ebenfalls gefordert. So auch das Recycling von Kunststoffen. Das ist auch nötig angesichts der Politik Chinas, striktere Einfuhrbedingungen für Sekundärrohstoffe einzuführen. Märkte für Recyclingmaterialien müssten geöffnet werden, Sekundärrohstoffe müssten stärker in Produktkreisläufe eingebracht werden, andernfalls werde für die Halde produziert. Da ist sicherlich etwas dran! Aber Deutschland, der Recyclingweltmeister?

In diesem Zusammenhang wollen wir eine Meldung aus der Fachpresse ausnahmsweise kommentarlos zitieren: „Kunststoffrecycling künftig im Weltraum“ ??

… und Elektroaltgeräte

Verbesserungen bei der Sammlung von Elektroaltgeräten werden ebenfalls angemahnt. Quantitativ - die europäische Sammelquote müssten endlich erreicht werden – und qualitativ. Daneben besteht selbstverständlich das politisch vorgetragene Ziel, die Lebensdauer der Produkte, so auch von Geräten, müsse verlängert werden, die Reparatur von Geräten solle gefördert werden. Was Hersteller – selbstredend – vermeiden möchten.

Doch nicht einmal die vorgegebene Sammelquote von 45% im Verhältnis zu den verkauften Geräten wird erreicht, geschweige denn 65%, die ab 2019 gelten sollen. So wandern weiterhin große Mengen an Altgeräten v.a. nach Afrika und Indien, wo sie unter Bedingungen, die alles andere als umwelt- und gesundheitsschonend sind, zerlegt, die verbleibenden Reste verbrannt werden.

Orgelpfeifen sollen hingegen künftig nicht mehr der RoHS-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen. Immerhin!

Einstufung von Abfällen

Die neuen Gefährlichkeitskriterien für Abfälle aufgrund der geänderte AVV sind in intensiver Bearbeitung. Über die Kriterien für die Einstufung als ökotoxisch, HP14, haben wir bereits berichtet.

Aber auch über die Einstufung von wie auch immer biologisch abbaubaren Kunststoffen wird zurzeit höchst kontrovers diskutiert. Und manche Stoffe, die mehr und mehr in der Produktion verwendet werden, wie etwa carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK), können die althergebrachten Wege, so insbesondere die thermische Verwertung, erheblich beeinträchtigen. Auch der Umgang mit HBCD-haltigen Abfällen, also Styropor, ist angesichts der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung für viele noch lange nicht geklärt und die Entsorgung hat sich jedenfalls gewaltig verteuert.

MantelV…

Beim Thema MantelV bleiben die Einschätzungen höchst uneinheitlich. Zum Teil wird gefordert, der Kabinettsbeschluss solle als Kompromiss akzeptiert werden. Andere fordern eine komplette Neuauflage der Arbeiten. Wünschenswert wäre hier tatsächlich, angemessene Regelungen zu finden. Sollte sich die neue Bundesregierung nicht darauf besinnen, was ursprünglich geregelt werden sollte? Nämlich das, was ohne wasserrechtliche Erlaubnis eingebaut / verfüllt werden kann. Was zusätzlich – ggf. auf Basis einer wasserrechtlichen Erlaubnis – wie verwendet werden kann, sei es als Ersatzbaustoff, sei es bei der Verfüllung, sollte eigentlich und ursprünglich aufgrund der regional sehr unterschiedlichen geologischen Gegebenheiten gerade nicht bundeseinheitlich geregelt werden. Würde sich die Bundesregierung darauf zurückbesinnen, könnte die Verordnung vielleicht doch noch erfolgreich verabschiedet werden…

… und Entsorgungsnotstand für mineralische Abfälle

vermieden werden. Denn schon jetzt – auch ohne MantelV – vermelden manche Länder eng werdende Deponiekapazitäten. Mineralische Abfälle werden bereits jetzt Hunderte von Kilometern transportiert, um sie zu entsorgen. Transporte, die ökologisch und ökonomisch natürlich keiner will.

GewAbfV

Die Diskussionen über die neue GewAbfV laufen weiter auf Hochtouren. Immerhin besteht weitgehend Einigkeit darin, dass bei getrennt erfassten Abfällen in der Regel eine Störstoff- / Fehlwurfquote von ca. 5% vorliegen kann. Doch stößt man auf immer neue Unklarheiten, Ungereimtheiten. Wann kann ein Baumischabfall so eingestuft werden, dass weder eine weitere Getrennthaltung noch eine Vorbehandlung technisch möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist? Darf auf Fotos, die der Dokumentation dienen sollen, noch eine Folie oder ein Stück Holz erkennbar sein? Egal, wie stark die Folie oder das Holz verunreinigt sind.

Wie sollen seriöse Betreiber von Aufbereitungsanlagen mineralischer Abfälle bestätigen, dass sie eine „definierte Körnung“ erzeugen? Oftmals kann erst nach der Annahme entschieden werden, ob sich der angelieferte Bauschutt überhaupt für die Aufbereitung eignet. Und was ist mit Bauschutt, der zwar theoretisch aufbereitet werden könnte, für den aber aufgrund geringer Schadstoffanhaftungen mangels Akzeptanz keine Einsatzmöglichkeiten als RC-Baustoff bestehen? Und was soll das Kriterien „überwiegend mineralisch / „überwiegend nicht mineralisch“? Welcher Aufbereiter nimmt ein Gemisch mit 20 / 30% nicht-mineralischer Abfälle an? Welcher seriöse Betreiber einer Vorbehandlungsanlage nimmt ein Gemisch mit größeren Anteilen mineralischer Abfälle an bzw. unterzieht diese Abfälle dann tatsächlich einer Vorbehandlung?

Es geht weiter!

Keine Sorge: Die neue Bundesregierung wird kommen. Und mit ihr Entwürfe für neue bzw. für Änderungen bestehender Vorgaben. So formulierte kürzlich ein erfahrener Vertreter einer Umweltbehörde durchaus treffend: Kaum hat sich die Umsetzung neuer Anforderungen in der Praxis eingespielt, werden diese wieder abgeändert.

 
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©  2003-2018  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2018-01-30
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