[  zurück zum Newsletter-Archiv  ]  

Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter April 2021

Reparierbarkeit von Geräten
Elektro- und Elektroaltgeräte
Überarbeitung des ElektroG
Notifizierung der Verbringung von Altgeräten
Fast-fashion und Textilrecycling
Novellierung der BioabfallV
E-Mobilität, Klimawandel und Abfall
Und wo kommt der Strom her?
Griechischer Wein …
Schmuddelkinder
Mantelverordnung und Bayern

Zwar sind wir mitten in der leider ziemlich unterkühlten Frühlingszeit. Dennoch könnten wir vollen Herzens „alle Jahre wieder, …“ anstimmen. Angesichts der stets auf’s Neue erhobenen Forderung nach: „Langlebigkeit von Produkten“, „Wiederverwendbarkeit von Produkten“, „Reparaturfähigkeit von Produkten“ etc. Dabei sind es gerade die modernen Produkte, die gezielt so hergestellt werden, dass sie eine immer kürzere Lebensdauer aufweisen.

Reparierbarkeit von Geräten

Dem soll nun Einhalt geboten werden über die europäischen Öko-Design-Regeln. Hersteller müssen künftig z.B. Ersatzteile vorhalten, damit Geräte repariert werden können. Für manche Gerätearten 7 Jahre, für andere 10 Jahre. Reparieren statt Wegschmeißen heißt das Motto.

Elektro- und Elektroaltgeräte

Gerade bei Elektrogeräten ist das Thema Öko-Design nicht neu. Die sollten so konzipiert werden, dass sie länger halten, Batterien und Akkus ersetzt werden können und leichter reparierbar sind. Merkwürdig nur, dass die Geräte tendenziell immer kurzlebiger werden. Die Hersteller freut es, wollen sie doch in immer kürzeren Zeiträumen immer mehr Geräte an den Mann bringen.

Und wegen der geforderten Reparierbarkeit werden sie sich so große Sorgen wohl auch nicht machen. Denn so lang sind die Zeiträume nun auch wieder nicht. Früher hielten z.B. Waschmaschinen durchaus 20 bis 25 Jahre. Ansonsten findet der Markt für den ‚modernen‘ Kunden immer einen Anlass, sich ein neueres Gerät zuzulegen. So etwa bei der Informations- und Kommunikationstechnik. Schnellere Programme, mehr Speicherkapazität und noch mehr Finessen locken den Verbraucher – und mancher PC gilt schlicht und einfach als überholt, weil er neuere Programme nicht mehr verarbeiten kann. Also muss ein neues Gerät her.

Ansonsten bietet der Gesetzgeber selbst immer wieder Anlass, auf neuere Produkte umzusteigen. So etwa bei stromsparenderen Haushaltsgeräten. Nur, dass diese Geräte auch erst einmal produziert werden müssen.

Die Masse an Altgeräten, die nicht mehr genutzt werden, wird somit sicherlich auch weiterhin ansteigen.

Überarbeitung des ElektroG

Das neue Elektrogesetz hat soeben den Bundestag passiert; der Bundesrat muss noch zustimmen. Ein zentraler Streitpunkt war, ob – immerhin zertifizierte! – Erstbehandler auch Altgeräte annehmen dürfen, was nach der nun verabschiedeten Fassung zulässig sein soll. Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte zunächst dagegen argumentiert: Durch die Ausweitung der Sammelbefugnis würde der Vollzug erschwert. Dadurch würden immer mehr Altgeräte in illegale Wege abfließen.

Die einschlägigen Verbände hat dies natürlich empört. Ausgerechnet die, die bislang gar nicht als Annahmestellen zugelassen waren, sollen nun für künftige illegale Exporte verantwortlich zeichnen …?

Notifizierung der Verbringung von Altgeräten

Die Schweiz und Ghana, also das am Schlimmsten von illegalen Altgeräte-Exporten betroffene Land jedenfalls auf dem afrikanischen Kontinent, hatten kürzlich gefordert, für den Export von Gebrauchtgeräten ein gesondertes Notifizierungsverfahren einzuführen. Eine Unterstützung dieser Forderung vonseiten Deutschlands oder anderer einschlägiger Exportländer konnten wir jedoch, jedenfalls bislang, nicht auffinden.

Fast-fashion und Textilrecycling

Der aktuelle Trend zu fast-fashion beflügelt die Mode-Produktion. Und die Qualität wird immer miserabler. Selbst teure Kleidungsstücke weisen nach ein paar Wäschen gerne mal die ersten Löcher auf. Nach aktuellen Berechnungen werden heutzutage ca. 60 % mehr Kleidung verkauft als noch vor 15 Jahren. Und nach den in der Fachpresse veröffentlichten Schätzungen soll die weltweite Modeproduktion von 62 Millionen Tonnen im Jahr 2015 auf 102 Millionen Tonnen im Jahr 2030 ansteigen.

Das Ganze unter unzumutbaren Bedingungen für Menschen und Umwelt bei der Rohstoff- und Textilproduktion und -verarbeitung. Daran ändert auch das neue Lieferkettengesetz nichts. Denn dieses entlasse, so die Kritik, die Unternehmen letztlich aus der Verantwortung. Denn deren Prüfpflicht beschränkt sich allein auf die direkten Zulieferer. Das Gesetz betrachte gerade nicht die gesamte Wertschöpfungskette. Und die zwischengeschalteten Direkt-Zulieferer haben garantiert eine blendend weiße Weste.

Gleichzeitig und fast selbstverständlich nimmt die Qualität der Altkleidung rasant ab durch synthetische Fasern oder Mischfasern. Das steht einem hochwertigen Textilrecycling – fast selbstredend – diametral entgegen. Von wegen Langlebigkeit und Recycling …

Novellierung der BioabfallV

Auch die BioAbfV soll novelliert werden. Im Zentrum steht hier ein Problem: Im Bioabfall sind zu viele Fremd- und Störstoffe.

Die sollen nach der BioAbfV in einem Kompostwerk aussortiert werden. Das ist nicht neu. Die Stör- und Fremdstoffe werden in den Kompostwerken abgesiebt. Nur, dass dies nun nicht mehr nach dem Rotteprozess, sondern bei Eingang der Bioabfälle im Kompostwerk erfolgen soll. Warum und weshalb? Außer dass die Aufbereitung dann wesentlich aufwändiger und damit teurer wird.

Die Forderung mancher Verbände, die Kommunen müsste ihrerseits mehr auf die Vermeidung von Stör- und Fremdstoffen im Bioabfall drängen, ist dabei auch eher ein Wunschdenken. Klar. Die Kommunen könnten noch mehr Abfallberatung betreiben als sie sowieso schon tun. Aber wie soll im Rahmen der Abfallsammlung festgestellt werden, ob ein unzulässiger Stör- und Fremdstoffanteil im Bioabfall enthalten ist? Im Zuge der Abholung mit dem eng getakteten Abfuhrplan? Über eine kommunale „Umweltstreife“, über „Umweltsheriffs“? Das macht das Ganze nicht unbedingt sympathischer!

E-Mobilität, Klimawandel und Abfall

Wegen des Klimawandels setzt man auf E-Mobilität. Das ist wohl eine der heftigsten der aktuellen Umweltlügen. Die Zerstörung ohnehin karger Landschaften in Südamerika zur Gewinnung des Lithiums … Die sklavenartigen Arbeitsbedingungen der Afrikaner in den Minen zur Gewinnung des Kobalts …

Und bislang gibt es keine wirklichen Entsorgungs-/Verwertungskonzepte für ausrangierte Batterien. So soll der Recyclatanteil im Jahre 2030 für Kobalt bei 12 % und für Lithium bei 4 %, ab 2035 dann für Kobalt bei 20 % und für Lithium bei 10 % liegen. Angesichts dessen, dass nach aktuellen Schätzungen wegen der wachsenden Bedeutung der E-Mobilität der Bedarf an Batterien bis 2030 um das 14-fache zunehmen wird, wird klar, dass diese Recyclingquoten nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein können. Und es zeichnet sich keineswegs ab, dass sich an den Lebensbedingungen der Andenbewohner einschließlich der dortigen Flora und Fauna sowie den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Afrikaner grundsätzlich etwas verbessert.

Und wo kommt der Strom her?

Aus Photovoltaikanlagen und Windrädern? Deren ‚End-of-Life‘ alles andere als geklärt ist. Seien es die carbonfaserverstärkten Rotorblätter, seien es die Module der Solarzellen. Wirklich effiziente Recyclingverfahren für diese Module gibt es noch nicht; dafür werden sie aber dennoch in Massen produziert.

Griechischer Wein …

und griechische Inseln … Welche sehnsuchtsvollen Erinnerungen für manch einen!

Doch will die griechische Regierung den enormen Ausbau von Windkraftanlagen in der Ägäis forcieren. Um das erforderliche Plateau für die bis zu 200 Meter hohen Windkrafträder zu errichten, sollen viele der bergigen bzw. hügeligen Inseln schlicht und einfach platt gemacht werden. Auch in festgesetzten Naturschutzgebieten. Während des Lockdowns wurden die Gesetze hierfür geändert; die Windkraftwerke könnten wesentlich schneller und ohne komplizierte Genehmigungsverfahren gebaut werden. Nein, das ist kein viel zu später schlechter Aprilscherz; tatsächlich verfolgt Griechenland diese Pläne. Übrigens unter Beteiligung deutscher Unternehmen. Alles für den Klimaschutz!

Derzeit erzeugt Griechenland 10 Gigawatt Strom aus erneuerbaren Energien. Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssten es 19 Gigawatt sein. Würden alle geplanten Windkraftanlagen realisiert, wären es aber 70 Gigawatt – also viel mehr, als eigentlich benötigt. Die kann man dann prima ins europäische Stromnetz einspeisen … Und wir haben Ökostrom!

Schmuddelkinder

„Spiel nicht mit den Schmuddelkindern, sing nicht ihre Lieder, …“ Manch einer, der nicht mehr zu den Allerjüngsten zählt, kann sich vielleicht an dieses bissige Lied des gleichermaßen bissigen Liedermachers erinnern. Hat unsere Umweltministerin an dieses Lied gedacht, als sie öffentlich bekannt gab, sie werde jetzt ‚unter Absingen schmutziger Lieder‘ eine Sonderregelung einführen? Eigentlich ist sie dafür etwas zu jung, aber wer weiß?

Aber wenn ja, wen meinte sie dann? Wer ist das Schmuddelkind? Die Lobby der E-Mobilität? Wohl eher nicht. Denn dafür wirbt nicht nur die Partei, die sich grün bezeichnet, sondern unser Bundesumweltministerium selbst. Die Hersteller und Verbraucher von allen möglichen Elektrogeräten, Fast-Fashion-Produkten etc.? Nein, auch die können nicht gemeint sein. Denn ganz offiziell rechnet man einfach mit dem Anwachsen dieser Produkte und der entsprechenden Abfälle.

Mantelverordnung und Bayern

Nein. Die Schmuddelkinder sind die Bayern. Bzw. Minister Seehofer. Weil die – viele werden es bemerkt haben – nun doch die Öffnungsklausel für ländereigene Regelungen für die Verfüllung durchgedrückt haben. Und so kommen wir zum guten Schluss doch wieder zurück auf die Mantelverordnung:

Der aktuelle Entwurf wurde der der Europäischen Kommission zur Notifikation übersandt. Sprich: zur Kenntnisnahme und bei Bedarf zur Stellungnahme. In diesem Entwurf ist zwar immer noch nicht der Produktstatus von Sekundärbaustoffe anerkannt, die die Anforderungen der ErsatzbaustoffV einhalten. Auch sind keine für alle Entsorgungsverfahren einheitlichen Untersuchungsverfahren vorgegeben. Aber immerhin: Die Länder-Öffnungsklausel ist drin.

Zwar meinte auch der bisherige baden-württembergische Umweltminister, er habe nun eine Kröte zu schlucken. Aber warum eigentlich? Baden-Württemberg sieht sich auch vor Entsorgungs- und insbesondere Deponieengpässen? Was spricht da gegen eine gut geregelte, kontrollierte und umweltschonende Verfüllung? Aber sei’s drum!

Ob die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode kommt? Wir werden sehen.

 
zurück zum Anfang ]
©  2003-2021  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2021-04-29
Abfalltonne